Ihr Standort: www.vals.tirol.gv.at > Gemeindeamt > Bürgerservice > Gebühren
Die Vorschreibung der Kanalanschlussgebühr erfolgt pro m³ umbauter Raum (GR-Beschluss vom 26.7.1996). Die Berechnung des umbauten Raumes erfolgt durch die Gemeinde.